Die Wohnungsbesichtigung lief gut, die Zusage schien sicher. Dann kam die Absage mit Verweis auf die Bonitätsauskunft. Für viele ist das der Moment, in dem sie sich zum ersten Mal fragen, was eigentlich in ihrer Schufa steht und wie diese Daten dort hingekommen sind.
Die Schufa speichert Informationen zu rund 68 Millionen Menschen in Deutschland. Die meisten Einträge sind harmlos und dokumentieren nur laufende Verträge. Wer genauer wissen will, was die Schufa speichert, findet dort eine Übersicht über Aufgaben und Datenbestand der Auskunftei.
Wie ein Schufa-Eintrag überhaupt entsteht
Ein Schufa-Eintrag entsteht nicht durch die Schufa selbst, sondern durch ihre Vertragspartner. Banken, Telekommunikationsanbieter, Versandhändler und Leasinggesellschaften melden Daten, sobald ein Vertrag zustande kommt oder eine Forderung offen bleibt.
Die Meldung setzt eine Einwilligung voraus. Diese steht in der sogenannten Schufa-Klausel, die Sie bei jedem Handyvertrag, Kredit oder Ratenkauf unterschreiben. Ohne diese Klausel dürften die Unternehmen keine Daten übermitteln.
Man unterscheidet zwei Arten von Schufa-Einträgen:
Positive Einträge dokumentieren normale Vertragsbeziehungen. Ein Girokonto, ein laufender Kredit, ein Mobilfunkvertrag, eine Kreditkarte. Diese Daten machen den Großteil aller Einträge aus und wirken sich nicht negativ auf den Score aus. Im Gegenteil: Ein über Jahre ordentlich bedientes Konto stützt die Bonität.
Negative Einträge entstehen, wenn etwas schiefläuft. Ein negativer Schufa-Eintrag ist der Grund, warum Kredite abgelehnt und Mietverträge nicht zustande kommen. Er wird erst nach festen Fristen wieder gelöscht.
Diese sieben Auslöser führen zu einem negativen Eintrag
Ein negativer Schufa-Eintrag entsteht nicht schon bei der ersten verspäteten Zahlung. Damit eine offene Forderung gemeldet werden darf, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Unbestrittene Forderungen nach zwei Mahnungen. Der Gläubiger muss mindestens zweimal schriftlich gemahnt haben, zwischen erster Mahnung und Meldung müssen vier Wochen liegen, und die Meldung an die Auskunftei muss angekündigt worden sein.
- Titulierte Forderungen. Liegt ein Mahnbescheid oder Gerichtsurteil vor, darf sofort gemeldet werden. Die Zwei-Mahnungen-Regel entfällt hier.
- Kündigung eines Kredits durch die Bank. Wer mehrere Raten nicht zahlt, riskiert die Kündigung des gesamten Darlehens. Das ist einer der schwerwiegendsten Einträge.
- Kontoüberziehung ohne Absprache. Bleibt ein Konto dauerhaft im Minus und reagiert der Kunde nicht, meldet die Bank.
- Privatinsolvenz. Das Verfahren wird mit allen Etappen erfasst, von der Eröffnung bis zur Restschuldbefreiung.
- Eidesstattliche Versicherung. Die Nichtabgabe der Vermögensauskunft und Haftanordnungen kommen als Gerichtsdaten in die Akte.
- Missbräuchliche Kontonutzung. Etwa wenn ein Konto trotz Kündigung weiter genutzt wird.
Wichtig ist der Unterschied zwischen bestrittenen und unbestrittenen Forderungen. Wer einer Rechnung schriftlich widerspricht, verhindert damit zunächst die Meldung. Der Gläubiger muss die Forderung dann erst gerichtlich durchsetzen.
Was der Score damit zu tun hat
Neben den konkreten Einträgen berechnet die Schufa einen Score zwischen 0 und 100. Er soll die Wahrscheinlichkeit abbilden, mit der ein Vertrag ordnungsgemäß erfüllt wird. In diesen Wert fließen weit mehr Daten ein als nur negative Merkmale.
Die rechtliche Grundlage für dieses Scoring steht in § 31 Bundesdatenschutzgesetz. Danach darf ein Score nur verwendet werden, wenn das Verfahren wissenschaftlich anerkannt ist und die genutzten Daten für die Prognose erheblich sind.
Diese Faktoren wirken sich auf den Score aus:
| Faktor | Wirkung |
|---|---|
| Zahl der laufenden Kredite | mehrere gleichzeitig senken den Score |
| Häufige Kontowechsel | negativ, wirkt unstet |
| Kreditanfragen (nicht Konditionsanfragen) | leicht negativ, 12 Monate sichtbar |
| Lange bestehende Konten | positiv |
| Negative Einträge | stark negativ |
| Umzugshäufigkeit | leicht negativ |
Der Score entsteht aus dem Zusammenspiel vieler Daten, nicht nur aus negativen Merkmalen.
Ein verbreiteter Irrtum betrifft das Einkommen. Die Schufa kennt weder Gehalt noch Vermögen noch Beruf. Diese Daten werden nicht gespeichert und fließen nicht in den Score ein.
Wie lange bleiben die Einträge gespeichert?
Für die Löschung eines Schufa-Eintrags gelten feste Fristen. Sie beginnen jeweils am Ende des Kalenderjahres, in dem der Sachverhalt erledigt wurde. Danach werden die Daten automatisch gelöscht, ohne dass Sie etwas tun müssen:
| Art des Eintrags | Speicherdauer bis zur Löschung |
|---|---|
| Kreditanfragen | 12 Monate |
| Erledigte Forderungen | 3 Jahre |
| Abgeschlossene Kredite | 3 Jahre nach Rückzahlung |
| Girokonten und Verträge | Löschung bei Auflösung |
| Restschuldbefreiung | 6 Monate |
| Gerichtsdaten | 3 Jahre |
Speicherfristen der Schufa nach Art des Eintrags.
Die Frist für die Restschuldbefreiung wurde 2023 deutlich verkürzt. Vorher wurde dieser Eintrag erst nach drei Jahren gelöscht, inzwischen sind es nur noch sechs Monate. Der Bundesgerichtshof hatte die lange Speicherung als unverhältnismäßig eingestuft.
Eine besondere Regel gilt für kleine Beträge. In diesen Fällen wird der Schufa-Eintrag sofort gelöscht: Forderungen bis 2.000 Euro, die innerhalb von sechs Wochen nach dem Eintrag beglichen wurden. Diese Frist kennen viele Betroffene nicht und lassen sie ungenutzt verstreichen.
So gehen Sie gegen einen falschen Eintrag vor
Nicht jeder negative Schufa-Eintrag ist berechtigt. Falsche Daten entstehen durch Namensverwechslungen, versehentliche Doppelmeldungen oder Forderungen, die längst bezahlt wurden. In solchen Fällen können Sie den Eintrag löschen lassen. Bei einer Verwechslung von Name und Anschrift wird der Eintrag sofort gelöscht.
Das Vorgehen in vier Schritten:
- Datenkopie anfordern. Nach Artikel 15 DSGVO haben Sie einmal im Jahr Anspruch auf eine kostenlose Auskunft über alle gespeicherten Daten. Diese Datenkopie zeigt jeden Eintrag mit Datum und meldendem Unternehmen.
- Jeden Schufa-Eintrag prüfen. Vergleichen Sie Betrag, Datum und Gläubiger mit Ihren Unterlagen. Achten Sie besonders auf Forderungen, die Sie bereits bezahlt haben.
- Beim Gläubiger widersprechen. Der schnellste Weg führt über das Unternehmen, das den Eintrag gemeldet hat. Nur dieses kann die Meldung zurücknehmen. Ein kurzes Schreiben mit Zahlungsnachweis reicht meist.
- Schufa direkt anschreiben. Parallel können Sie bei der Schufa selbst einen Prüfauftrag stellen. Die Schufa muss den Eintrag dann beim Vertragspartner verifizieren und ihn während der Prüfung als bestritten kennzeichnen. Bestätigt sich der Fehler, wird der Eintrag gelöscht.
Bleibt der Schufa-Eintrag trotz berechtigtem Widerspruch bestehen, hilft die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde weiter. Auch dieser Weg ist für Verbraucher kostenlos. In vielen Fällen genügt schon die Ankündigung einer Beschwerde, damit der Gläubiger die Meldung zurücknimmt.
Was ein negativer Eintrag im Alltag bedeutet
Die Folgen reichen weiter, als viele erwarten. Betroffen sind nicht nur Kredite:
- Mietwohnung. Vermieter verlangen fast immer eine Bonitätsauskunft. Ein negativer Schufa-Eintrag führt in angespannten Märkten häufig zur Absage.
- Mobilfunkvertrag. Verträge mit subventioniertem Gerät werden abgelehnt, Prepaid bleibt möglich.
- Ratenkauf im Onlineshop. Kauf auf Rechnung und Ratenzahlung werden nicht mehr angeboten.
- Girokonto. Ein Basiskonto muss jede Bank anbieten, ein Dispo aber nicht.
- Leasing. Fahrzeugleasing scheitert regelmäßig an negativen Merkmalen.
Interessant ist, wie unterschiedlich Unternehmen mit denselben Daten umgehen. Ein Mobilfunkanbieter bewertet einen alten Eintrag oft weniger streng als eine Bank bei einem größeren Kredit. Es lohnt sich deshalb, bei einer Ablehnung nach dem konkreten Grund zu fragen.
Wer sich mit dem Thema Geld und Vermögen beschäftigt, merkt schnell: Der Umgang mit Verbindlichkeiten unterscheidet sich stark. Auch bei bekannten Persönlichkeiten zeigt sich das, etwa wenn man das Vermögen einzelner Unternehmer betrachtet und dahinter oft jahrzehntelange Kreditgeschichten stehen.
Häufige Fragen zum Schufa-Eintrag
Kann ich einen berechtigten Schufa-Eintrag vorzeitig löschen lassen? In der Regel nicht. Eine vorzeitige Löschung ist nur bei kleinen Forderungen bis 2.000 Euro möglich, die innerhalb von sechs Wochen bezahlt wurden. Bei allen anderen negativen Einträgen müssen Sie die reguläre Frist abwarten.
Wie erfahre ich, dass ein neuer Eintrag entstanden ist? Automatisch benachrichtigt wird niemand. Nur wer die kostenlose Datenkopie anfordert oder ein kostenpflichtiges Monitoring nutzt, sieht neue Einträge zeitnah.
Verschwindet ein Eintrag automatisch, wenn ich die Forderung bezahle? Nein. Die Zahlung ändert den Status auf erledigt, gelöscht wird der Eintrag aber erst nach drei Jahren. Ein erledigter Eintrag wirkt sich allerdings deutlich weniger negativ aus als eine offene Forderung.
Wie lange dauert es, bis ein falscher Eintrag gelöscht wird? Meldet der Gläubiger den Fehler, geht die Löschung binnen weniger Tage. Läuft die Prüfung über die Schufa, dauert es bis zu vier Wochen. In dieser Zeit ist der Eintrag als bestritten gekennzeichnet.
Schadet jede Kreditanfrage meinem Score? Nur die echte Kreditanfrage. Eine Konditionsanfrage, wie sie Vergleichsportale stellen, ist für andere Banken nicht sichtbar und beeinflusst den Score nicht.
Die wichtigsten Punkte in Kürze
- Einträge entstehen durch Meldungen der Vertragspartner, nicht durch die Schufa selbst.
- Die meisten Daten sind positiv und dokumentieren nur laufende Verträge.
- Ein negativer Eintrag setzt zwei Mahnungen und eine Ankündigung voraus, es sei denn, die Forderung ist tituliert.
- Erledigte Forderungen werden nach drei Jahren gelöscht, kleine Beträge bis 2.000 Euro bei schneller Zahlung sofort. Wer die Löschung nicht abwarten will, sollte den Eintrag prüfen lassen.
- Einmal im Jahr steht Ihnen eine kostenlose Datenkopie zu. Nutzen Sie sie.
Der wirksamste Schutz bleibt der Blick in die eigenen Daten. Wer einmal jährlich prüft, welche Schufa-Einträge gespeichert sind, entdeckt falsche Angaben früh genug, um sie ohne großen Aufwand löschen zu lassen.
Wie unterschiedlich Einkommen und Verbindlichkeiten dabei ausfallen können, zeigt exemplarisch das Porträt über Lissi Bayer. Für den eigenen Schufa-Eintrag gilt allerdings unabhängig von der Höhe dasselbe: Entscheidend ist nicht, wie viel jemand verdient, sondern ob Rechnungen pünktlich bezahlt werden.

